Zweckverband für Wasserversorgung Pfälzische Mittelrheingruppe
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Verbrauchsabrechnung

Wir versorgen Sie als Kunden mit Trinkwasser. Die Rechtsgrundlagen für die Versorgungsmodalitäten finden Sie in unserem Satzungsbereich. Von unseren Kunden gibt es oftmals Fragen zur Abrechnung. Die Wichtigsten wollen wir hier kurz beantworten.

 

Zählerablesung
Die Wasserzähler werden einmal jährlich durch Sie als Kunde selbst abgelesen. Der Zeitraum wird in der Presse zeitnah veröffentlicht und Sie als Kunde erhalten von uns ein Schreiben mit der Zählerstandserfassungskarte.
Die stichtagsbezogene Ablesung erfolgt im November. Bitte senden Sie diese Karte umgehend an uns zurück. Selbstverständlich können Sie uns den Zählerstand auch telefonisch oder online mitteilen. Wir behalten uns in diesem Fall die Möglichkeit einer Nachkontrolle vor.
Erhalten wir keine Nachricht, muss der Verbrauch geschätzt werden. Das ist jedoch für beide Parteien nicht ideal. Schätzungen können zu Differenzen führen, die erfahrungsgemäß einen kostenaufwendigen Schriftwechsel nach sich ziehen.

 

Abrechnung
Nach der Zählerablesung wird eine Jahresverbrauchsabrechnung unter Berücksichtigung der geleisteten Abschlagsbeträge ausgestellt. Falls der Rechnungsbetrag höher als die Abschlagszahlungen ist, bitten wir um Zahlung des Restbetrages, andernfalls erhalten Sie eine Gutschrift.
Alle Kunden, die bereits am Lastschriftverfahren teilnehmen, erhalten ihr eventuell vorhandenes Guthaben zum Fälligkeitstermin auf ihr Konto überwiesen. Forderungen werden abgebucht.

 

Verbrauchsabrechnung für Wasser
Das gelieferte Wasser wird nach Kubikmetern berechnet; daneben wird ein Grundpreis je Monat nach der jeweiligen Zählergröße erhoben.
Einzelheiten dazu finden Sie in unserem Preisblatt.

 

Barzahler oder Abbucher?
Der einfachste Weg ist dieser!
Sie lassen - wie bereits die meisten unserer Kunden - die Beträge von Ihrem Konto abbuchen.

 

Denken Sie einfach daran!
Rechnung verlegt - dadurch Fälligkeit versäumt - Mahnung folgt - der Ärger ist vorprogrammiert!

Wir kümmern uns um alles - wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung für Ihr Konto erteilen.


•wir erledigen die Bankwege

•wir überwachen Fälligkeitstermine und kennen die offenen Beträge

•wir erstellen keine Mahnungen


Sollten Sie nicht einverstanden sein, mit dem was wir tun - können Sie jederzeit Ihr Geld zurückfordern und Ihre Einzugsermächtigung widerrufen.

 

Wozu Abschlagsbeiträge?
Da die Zähler nur einmal im Jahr abgelesen werden und eine Jahresverbrauchsabrechnung erstellt wird, zahlen Sie zweimonatlich einen festen Betrag als Abschlag auf Ihre voraussichtliche Jahresrechnung. Mit der Jahresverbrauchsabrechnung wird Ihnen Ihr jährlicher Verbrauch und der sich daraus ergebende Zahlungsbetrag mitgeteilt, sowie die neuen Abschlagsbeträge und Zahlungstermine für das nächste Jahr.
Die zwischenzeitlich erhobenen Abschlagsbeträge sind vom Gesamtbetrag abgesetzt, in der Regel verbleibt eine kleine Differenz. Die Höhe der Abschlagsbeträge richten sich nach dem Vorjahresverbrauch. Sollte sich bei Ihnen im Laufe des Jahres der Wasserverbrauch wesentlich ändern, sind wir bereit, künftige Abschläge entsprechend anzupassen.

 

 

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