Zweckverband für Wasserversorgung Pfälzische Mittelrheingruppe
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Befundprüfung des Wasserzählers

Sollten Sie als Grundstückseigentümer die Messgenauigkeit des in Ihrem Grundstück installierten Wasserzählers anzweifeln, kann der Wasserzähler einer Befundprüfung unterzogen werden. Diese Befundprüfung ist bei dem Zweckverband zu beantragen.

 

Das entsprechende Formular zur Befundprüfung finden sie hier.

 

Zu diesem Zweck wird der angezweifelte Hauptwasserzähler durch die Mitarbeiter des Zweckverbandes ausgebaut und durch einen neuen geeichten Wasserzähler ersetzt. Der Wasserzähler muss innerhalb von 14 Tagen beim zuständigen Eichamt geprüft werden.

 

Wird durch den Grundstückseigentümer eine Nachprüfung des Wasserzählers nach dessen Ausbau beantragt, so muss der schriftliche Antrag spätestens 8 Tage nach Ausbau des Wasserzählers beim Zweckverband eingegangen sein.

Liegt die Messgenauigkeit innerhalb der zulässigen Verkehrsfehlergrenzen, sind die entstandenen Kosten (Kosten der Zählerwechslung, Prüfgebühr nach Eichkostenordnung sowie sämtliche Auslagen) vom Grundstückseigentümer zu tragen. Werden die zulässigen Verkehrsfehlergrenzen verlassen, so dass die Messung tatsächlich nicht korrekt war, trägt der Zweckverband die Kosten.

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Zweckverband für Wasserversorgung

Pfälzische Mittelrheingruppe
Am Wasserturm 2
67105 Schifferstadt

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