Ein Bauplatz, der neu erschlossen wird, hat zunächst keine Trinkwasserversorgung. Um ein Bauvorhaben mit Trinkwasser zu versorgen, muss also eine Verbindung zwischen dem Leitungsnetz Ihres Wasserversorgers und dem Gebäude hergestellt werden. Diese Verbindung wird als Hausanschluss bezeichnet und durch den Zweckverband hergestellt.
Bauseitig sollte eine geeignete Übergabestelle für das Trinkwasser - möglichst ein Hausanschlussraum für alle Anschlüsse nach DIN 18012 - zur Verfügung gestellt werden. Diese Übergabestelle muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Beauftragten zugänglich sein. Sie sollte möglichst nahe der straßenwärts gelegenen Hauswand liegen, damit die Hausanschlussleitung für Sie kostengünstig erstellt werden kann.
Der Trinkwasser-Hausanschluss wird vom Bauherrn beantragt. Das dafür vorgesehene Antragsformular ist hier online herunterzuladen oder im Wasserturm in Schifferstadt erhältlich und wird Ihnen auf Wunsch auch zugeschickt. Dem Antrag sind in der Regel ein amtlicher Lageplan und ein Keller- und Untergeschossgrundriss mit der gewünschten Leitungsführung beizufügen. Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses auch von den örtlichen Gegebenheiten abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist daher zu rechnen. Ersparen Sie sich und Ihrem Wasserversorger bitte unnötigen Terminärger und stellen Sie den Antrag so rechtzeitig wie möglich.
Den Verlauf der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen der Versorgungsleitung Ihres Wasserversorgers und Ihrer Trinkwasser-Hausinstallation legen unsere Fachleute fest, die Ihre Wünsche so weit wie möglich berücksichtigen werden.
Die Trinkwasser-Hausinstallation - auch Kundenanlage genannt - umfasst alle nach der Übergabestelle im Anschlussobjekt verlegten Leitungen sowie die eingebauten Geräte bis zur letzten Entnahmestelle. Ausgenommen hiervon ist nur der Wasserzähler, der Eigentum des Wasserversorgers ist.
Alle Arbeiten an Ihrer Trinkwasser-Hausinstallation dürfen nur von einem Installationsunternehmen durchgeführt werden, das im Installateurverzeichnis eingetragen ist. Nur so ist gewährleistet, dass die Trinkwasser-Hausinstallation unter Beachtung der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, sowie nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellt wird.
Ja - sofern die Hausanschlussleitung bereits verlegt ist. In diesen Fällen ist jedoch darauf zu achten, dass der Bauwassserzähler besonders gegen Frost und Beschädigungen geschützt werden muss. Darüber hinaus bieten wir für Bauzwecke Standrohre an, die zu besonderen Bestimmungen an die Bauherren bzw. an die Baufirma vermietet werden.
Der Vertragsinstallateur ist uns gegenüber verpflichtet, die Fertigstellung der Trinkwasser-Hausinstallation schriftlich anzuzeigen. Nach Eingang dieser Meldung und Montage des Wasserzählers können Sie Trinkwasser im Haus entnehmen.
Die Ihrem Versorgungsverhältnis zugrunde liegenden Bedingungen finden Sie in den Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB) bzw. unter den zusätzlichen Versorgungsbedingungen (ZVB). Diese liegen in unseren Geschäftsräumen im Wasserturm aus oder werden Ihnen auf Wunsch gerne zugeschickt.
Sie können den Antrag auf Wasserversorgung sowohl per Hand ausfüllen, als auch Ihre Angaben direkt am Bildschirm in das PDF-Dokument eintragen und anschließend ausdrucken.
Bitte versenden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an uns.
Eine Zusendung per E-Mail ist leider nicht möglich, da Ihre originale Unterschrift auf dem Dokument erforderlich ist.