Zweckverband für Wasserversorgung Pfälzische Mittelrheingruppe
Zweckverband für WasserversorgungPfälzische Mittelrheingruppe

Aktuelles

Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Sie über aktuelles Geschehen des Zweckverbandes informieren. Insbesondere über Baustellen, Versorgungsunterbrechungen und Stellenausschreibungen.

Der Zweckverband für Wasserversorgung „Pfälzische Mittelrheingruppe“ informiert

 

Erneuerung der Trinkwasserleitung Hans-Sachs-Straße  in Limburgerhof

 

Der Zweckverband für Wasserversorgung wird ab dem 17.06.2024 die Trinkwasserleitung im Bereich der Hans-Sachs-Straße vom Mühlweg bis zum Hermann-Löns-Weg neu herstellen. Die Dauer der Maßnahme beträgt hierbei ca. 8 Wochen und wird durch die Fa. Ömer Halici ausgeführt. Während der Bauzeit sind die Zufahrten zu den Grundstücken nur bedingt gewährleistet.

 

Der Zweckverband für Wasserversorgung Pfälzische Mittelrheingruppe bittet die Bürgerinnern und Bürger um Verständnis für eventuell entstehende Unannehmlichkeiten. Bei Fragen zu der Baumaßnahme wenden Sie sich an Herrn Becker unter der Telefonnummer 06235/9570-30.

Der Zweckverband für Wasserversorgung „Pfälzische Mittelrheingruppe“ informiert

 

Erneuerung der Trinkwasserleitung Siedlerweg in Neuhofen

 

Der Zweckverband für Wasserversorgung wird in der Zeit vom 17.06.2024 bis zum 05.07.2024 die Trinkwasserleitung Siedlerweg in Neuhofen neu herstellen. Die Baumaßnahme beginnt  im Bereich der Birkenhorststraße und endet mit der Einmündung im Bereich Auf der Hasenplatte. Ausgeführt wird die Baumaßnahme durch die Fa. Bender. Während der Bauzeit sind die Zufahrten zu den Grundstücken nur bedingt gewährleistet.

 

Der Zweckverband für Wasserversorgung Pfälzische Mittelrheingruppe bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für eventuell entstehende Unannehmlichkeiten. Bei Fragen zu der Baumaßnahme wenden Sie sich bitte an Herrn Becker unter der Telefonnummer 06235/9570-30.

Bekanntmachung


1. Der Zweckverband für Wasserversorgung Pfälzische Mittelrheingruppe hat bei der SGD Süd den Antrag auf Erteilung der gehobenen Erlaubnis für die Brunnen TB1b (Fl.-Nr. 14688) in der Gemarkung Schifferstadt zur öffentlichen Trinkwasserversorgung gestellt.


2.     Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist für das o. g. Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt als zuständiger Oberer Wasserbehörde gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist.


3. Es wird darauf hingewiesen, dass
3.1 die dem Vorhaben zugrunde liegenden Unterlagen (Plan) bei dem
Zweckverband für Wasserversorgung
Pfälzische Mittelrheingruppe
Am Wasserturm 2
67105 Schifferstadt
in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis einschließlich 24. Juni 2024 zur Einsicht ausliegen;

3.2 die dem Vorhaben zugrunde liegenden Unterlagen (Plan) auch auf der Homepage der SGD Süd unter dem Link http://www.sgdsued.rlp.de (Menüpunkt „Service / Öffentlichkeitsbeteiligung / Bekanntmachungen“) abrufbar sind;

3.3 Einwendungen gegen das Vorhaben bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt
und bei dem
Zweckverband für Wasserversorgung
Pfälzische Mittelrheingruppe
Am Wasserturm 2
67105 Schifferstadt
bis spätestens zum 24. Juli 2024 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden können;

3.4 mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen, die nicht auf besonderem privat- rechtlichen Titel beruhen, ausgeschlossen werden;

3.5 bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem zu bestimmenden Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung 

unberücksichtigt bleiben können;
3.6 bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen
- die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
- die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann;

3.7 nachträgliche Auflagen wegen benachteiligender Wirkungen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen nicht voraussehen konnte. 

Bekanntgabe gemäß §§ 5 und 7 des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)


Verfahren zur Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für die Zutageförderung und Ableitung von Grundwasser aus dem Brunnen 1b in der Gemarkung Schifferstadt zur öffentlichen Trinkwasserversorgung


Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für die Zutageförderung und Ableitung von Grundwasser aus dem Brunnen 1b in der Gemarkung Schifferstadt zur öffentlichen Trinkwasserversorgung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.


Antragsteller für das Vorhaben ist der Zweckverband für Wasserversorgung Pfälzische Mittelrheingruppe, Am Wasserturm 2, 67105 Schifferstadt.


Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd,

Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz in Neustadt aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.


Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.


Die geprüften Antragsunterlagen (Erläuterungsbericht, Lagepläne, Ausbaupläne und Bohrprofile, usw.) sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt, Friedrich-Ebert-Straße 14 in 67433 Neustadt zugänglich.


Diese Bekanntgabe ist auch ins Internet eingestellt unter der Adresse:

https://sgdsued.rlp.de/de/service/oeffentlichkeitsbeteiliqunq-bekanntmachungen/

Bekanntmachung


1. Der Zweckverband für Wasserversorgung Pfälzische Mittelrheingruppe hat bei der SGD Süd den Antrag auf Erteilung der gehobenen Erlaubnis für die Brunnen TB3 (Fl.-Nr. 1052/31) in der Gemarkung Mutterstadt zur öffentlichen Trinkwasserversorgung gestellt.


2. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist für das o. g. Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt als zuständiger Oberer Wasserbehörde gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht erforderlich.
    Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist.


3.      Es wird darauf hingewiesen, dass
3.1 die dem Vorhaben zugrunde liegenden Unterlagen (Plan) bei den
Zweckverband für Wasserversorgung
Pfälzische Mittelrheingruppe
Am Wasserturm 2
67105 Schifferstadt

in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis einschließlich 24. Juni 2024 zur Einsicht ausliegen;

3.2 die dem Vorhaben zugrunde liegenden Unterlagen (Plan) auch auf der Homepage der SGD Süd unter dem Link http://www.sgdsued.rlp.de (Menüpunkt „Service / Öffentlich-keitsbeteiligung / Bekanntmachungen“) abrufbar sind;

3.3 Einwendungen gegen das Vorhaben bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt
und bei dem
Zweckverband für Wasserversorgung
Pfälzische Mittelrheingruppe
Am Wasserturm 2
67105 Schifferstadt
bis spätestens zum 24. Juli 2024 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden können;

3.4 mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen, die nicht auf besonderem privat-rechtlichen Titel beruhen, ausgeschlossen werden;

3.5 bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem zu bestimmenden Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können;

3.6 bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen
- die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
- die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann;

3.7 nachträgliche Auflagen wegen benachteiligender Wirkungen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen nicht voraussehen konnte.

Bekanntgabe gemäß §§ 5 und 7 des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)


Verfahren zur Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für die Zutageförderung und Ableitung von Grundwasser aus dem Brunnen 3 in der Gemarkung Mutterstadt zur öffentlichen Trinkwasserversorgung


Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für die Zuta¬geförderung und Ableitung von Grundwasser aus dem Brunnen 3 in der Gemarkung Mutterstadt zur öffentlichen Trinkwasserversorgung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.


Antragsteller für das Vorhaben ist der Zweckverband für Wasserversorgung Pfälzi¬sche Mittelrheingruppe, Am Wasserturm 2, 67105 Schifferstadt.


Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd,

 

Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz in Neustadt aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.


Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.


Die geprüften Antragsunterlagen (Erläuterungsbericht, Lagepläne, Ausbaupläne und Bohr¬profile, usw.) sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt, Friedrich-Ebert-Straße 14 in 67433 Neustadt zugänglich.


Diese Bekanntgabe ist auch ins Internet eingestellt unter der Adresse:
https://sgdsued.rlp.de/de/service/oeffentlichkeitsbeteiligunq-bekanntmachunqen/

 

Die Belegschaft des Zweckverbandes für Wasserversorgung PMG in Schifferstadt führt am

 

                  Mittwoch, den 08. Mai 2024

 

ihren Betriebsausflug durch. Der Betrieb ist deshalb an diesem Tag geschlossen.

 

In dringenden Fällen kann unter der Rufnummer
06235/957031 der Bereitschaftsdienst erreicht werden.

 

Erweiterung Wasserwerk Mutterstadt

 

Aktuell finden Erweiterungsmaßnahmen im Wasserwerk Mutterstadt statt. Zur zukünftigen Sicherung der Trinkwasserversorgung werden hier zwei zusätzliche Aufbereitungsfilter und ein weiterer 3000 m³ großer Trinkwasserbehälter gebaut.

 

Der Zweckverband investiert hier mehr als 3 Millionen Euro um für die zukünftigen Herausforderungen der öffentlichen Trinkwasserversorgung bestens vorbereitet zu sein.

 

Die Versorgungssicherheit und Qualität mit Trinkwasser wird von den Maßnahmen nicht beeinträchtigt.

Video
Ausbau Oxidator KW 12_2024
20240318_121248.mp4
MP3-Audiodatei [50.5 MB]
Video
Ausbau Oxidator KW 12_2024
20240318_113133.mp4
MP3-Audiodatei [49.3 MB]

Öffentliche Bekanntmachung
des Zweckverbandes für Wasserversorgung
„Pfälzische Mittelrheingruppe” Schifferstadt

 

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Wasserversorgung „Pfälzische Mittelrheingruppe” hat in ihrer Sitzung am 07. Dezember 2023 den Jahresabschluss 2022 festgestellt. Die Alltreu Revision & Treuhand GmbH  hat den Jahresabschluss 2022 geprüft und uneingeschränkt bestätigt.


Ebenfalls hat die Verbandsversammlung in der Sitzung vom 07. Dezember 2023
die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan 2024 und Wirtschaftsplan 2024 beschlossen.


Die vorgenannten Unterlagen liegen vom 26.02.2024 bis 05.03.2024 während der Kernarbeitszeit montags bis donnerstags von 8.30 bis 11.45 Uhr und von 13.15 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr im Foyer des Verwaltungsgebäudes in Schifferstadt, Am Wasserturm 2, und auf unserer Homepage www.wasserweb.de unter Aktuelles öffentlich zur Einsichtnahme aus.

 

Schifferstadt, 22.02.2024


gez. Christ                                      gez. Engler
Bürgermeister Peter Christ            Dipl.-Ing. Wolfgang Engler
Verbandsvorsteher                         Werkdirektor

 

Bekanntmachung

 

Am Donnerstag, den 07. Dezember 2023 findet um 16 Uhr im Aufenthaltsraum des Verwaltungsgebäudes des Zweckverbandes für Wasserversorgung PMG in Schifferstadt, Am Wasserturm 2,

 

die 5. Sitzung der Verbandsversammlung öffentlich statt.

Auszug Preisblatt Wasser 2024
Auszug Preisblatt Wasser 2024.pdf
PDF-Dokument [452.2 KB]

Wenn der Winter kommt........

Private Trinkwasseranlage schützen!
Wenn der Winter kommt 2023.pdf
PDF-Dokument [113.5 KB]

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