Der Zweckverband für Wasserversorgung Pfälzische Mittelrheingruppe ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes im Sinne des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) von Rheinland-Pfalz.
Der Zweckverband verwaltet sich selbst. Zur Umsetzung seiner Aufgaben hat der Verband zwei Organe:
1. Die
Verbandsversammlung
2. Den Verbandsvorstand
Die Verbandsversammlung ist das höchste Organ des Verbandes und umfasst 28 ehrenamtliche Vertreter der beteiligten Mitgliedsgemeinden. Die Größe der Gemeinden steht dabei in direktem Zusammenhang zur Anzahl der entsandten Vertreter. Die Verbandsversammlung besteht aus dem gesetzlichen Vertreter mit Stimmrecht sowie weiteren Vertretern – ebenfalls mit Stimmrecht – der Verbandsmitglieder. Die Zahl der weiteren Vertreter sowie die Zahl der Stimmen jedes Verbandsmitgliedes richten sich nach der Einwohnerzahl.
Mitglieder des Zweckverbandes sind die Stadt Schifferstadt, die Gemeinden Limburgerhof und Mutterstadt, sowie die Verbandsgemeinde Rheinauen (für das Versorgungsgebiet der Ortsgemeinden Altrip, Otterstadt, Neuhofen und Waldsee), die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim (für die Ortsteile Dannstadt und Schauernheim) und die Gemeinde Böhl-Iggelheim (für das Versorgungsgebiet des Ortsteiles Böhl).
Die Verbandsversammlung beschließt die Satzungen des Verbandes, so z. B. die Höhe der Preise für Trinkwasser sowie den Wirtschaftsplan und Jahresabschluss. Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind überwiegend nicht öffentlich.
Durch ihre Tätigkeit übt die Verbandsversammlung auch eine Kontrollfunktion über die Arbeit des Verbandsvorstandes aus.
Derzeit verteilen sich die 30 Mandate wie folgt auf die Mitglieder:
Gemeinde Böhl-Iggelheim (3 Mandate)
Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim (3 Mandate)
Gemeinde Limburgerhof (4 Mandate)
Gemeinde Mutterstadt (5 Mandat)
Stadt Schifferstadt (7 Mandate)
Verbandsgemeinde Rheinauen (8 Mandate)
Stimmenverhältnis Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung wählt den Verbandsvorstand, dieser besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und seinem Stellvertreter.
Der Verbandsvorstand übt die gesetzliche Vertretung des Verbandes aus. Seine wesentliche Aufgabe besteht in der Kontrolle der laufenden Geschäfte des Zweckverbandes und der Überwachung der Betriebsleitung.
Der Verbandsvorstand besteht derzeit aus:
Verbandsvorsitzender Peter Christ, Gemeinde Böhl-Iggelheim
stellv. Verbandsvorsitzender Hans-Dieter Schneider, Gemeinde Mutterstadt
Der Zweckverband hat zur Erfüllung seiner Aufgaben für die Wasserversorgung einen Eigenbetrieb gebildet. Der Eigenbetrieb des Zweckverbandes wird nach der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung von Rheinland-Pfalz und den satzungsgemäßen Bestimmungen geführt. Der Werksausschuss berät die den Eigenbetrieb und den Verband betreffenden Beschlüsse der Verbandsversammlung.
Stimmenverhältnis Werksausschuss
Die Werkleitung leitet den Eigenbetrieb im Rahmen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung, der Satzungen, nach Beschlüssen der Verbandsversammlung und des Werksausschusses sowie der Weisungen des Verbandsvorstehers nach eigener Verantwortung. Werkleiter des Eigenbetriebes ist Herr Dipl.-Ing. Wolfgang Engler.
Die rund 55 Mitarbeiter des Zweckverbandes sind verantwortlich für die Grundwasserförderung, die anschließende Aufbereitung zu Trinkwasser, dessen Verteilung und Abgabe an unsere Kunden, die Unterhaltung unsere Anlagen, die Gebührenabrechnung und weitere allgemeine Verwaltungsaufgaben.