Unter Trinkwasser versteht man das für den menschlichen Genuss und unmittelbaren Gebrauch geeignete Wasser, dessen Qualität den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu entsprechen hat. Trinkwasser wird als Rohwasser (Grundwasser, Quellwasser, Oberflächenwasser und Niederschlagswasser) in Trinkwassergewinnungsanlagen gewonnen und im Wasserwerk aufbereitet.
Die Anforderungen an die Trinkwasserqualität sind in Deutschland gesetzlich, hier insbesondere in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV2001) festgelegt. Trinkwasser muss farblos, geruchlos und
geschmacklich einwandfrei sowie frei von Krankheitserregern sein. Es darf keine gesundheitsschädlichen Konzentrationen chemischer oder radioaktiver Stoffe enthalten.
Tag für Tag verbraucht jeder von uns durchschnittlich ca. 130 Liter Trinkwasser. Davon fallen im Durchschnitt ca. 40 - 60 Liter zum Duschen und Baden, ca. 35 Liter für die Toilettenspülung, ca. 30 Liter zum Wäschewaschen, ca. 8 Liter zum Geschirrspülen und ca. 5 Liter zum Kochen und Trinken an. Die restliche Menge verteilt sich auf verschiedene andere Bereiche wie etwa das Putzen und die Bewässerung des Gartens.