dafür treffen wir Vorsorge mit der Überwachung des Grundwasserspiegels.
Der Zweckverband kann nicht einfach so viel Grundwasser entnehmen, wie er möchte. Die Grundwasserentnahme muss immer ökologisch vertretbar sein. Es werden immer nur die Grundwassermengen gefördert, die sich durchschnittlich langfristig neu bilden. Denn nur ein intakter Naturhaushalt gewährleistet langfristig eine sichere Wasserversorgung. Die Entnahmemengen werden im Rahmen hydrogeologischer Gutachten ermittelt. Anschließend wird die geplante Entnahmemenge in einem wasserrechtlichen Verfahren überprüft. Erst wenn die zeitlich befristete Genehmigung vorliegt, entnimmt der Zweckverband das Grundwasser. Für die Beobachtung des Grundwasserstandes und der Grundwasserbeschaffenheit wird ein Netz von derzeit 60 Grundwasser-messstellen im Einzugsgebiet der Brunnen betrieben.
Grundwassermessstellen sind brunnenartig ausgebaute Bohrungen, die der Sammlung von Daten über das Grundwasser dienen. Ihr Ausbau richtet sich danach, ob nur Grundwasserstände gemessen oder auch
Wasserproben entnommen werden sollen. In diesen Pegelbohrungen (Durchmesser 40 bis
150 mm) steht das Wasser des Grundwasserleiters an. Druckmesssonden liefern kontinuierlich Messwerte, die unsere Mitarbeiter auslesen. Mit einem Lichtlot wird der Wasserstand zusätzlich händisch
kontrolliert.
Alle Ergebnisse werden in unserer Datenbank gespeichert. In einem weiteren Schritt werden die Messwerte zusammengeführt, um die Fließrichtung des Grundwassers zu berechnen und in Plänen zeichnerisch darzustellen. Schwankungen des Grundwasserspiegels werden in Ganglinien dargestellt.
dann stellt sich häufig die Frage, in welchem Bereich sich der Grundwasserstand auf Ihrem Grundstück bewegen kann. Hierzu können wir Ihnen leider keine Auskunft geben. Bei Fragen zu den Gegebenheiten Ihres Grundstückes kann Ihnen Ihr Architekt weiterhelfen. Dieser kann Sie über die Erfordernis eines Baugrundgutachtens beraten.