Im Gegensatz zu Strom- und Gas-Anbietern, die Sie wechseln können, sind Sie bei der Wasserversorgung als Daseinsversorgung in unserem Verbandsgebiet immer mit uns verbunden.
Aber wie bei der Strom- und Gasversorgung ist die vertragliche Basis für das Versorgungsverhältnis zwischen Ihnen und dem Zweckverband privat-rechtlich geregelt.
Grundlagen für das Versorgungsverhältnis mit dem Zweckverband sind:
Die Allgemeine Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage – kurz: Allgemeine Wasserversorgungssatzung (AWS)
Die Allgemeine Wasserversorgungssatzung regelt grundlegende Einzelheiten zum Anschluss- und Benutzungsverhältnis.
Die Verordnung über Allgemeine Bedinungen für die Versorgung mit Wasser - kurz: AVB WasserV
Als rechtliche Grundlage für einen Versorgungsvertrag zwischen Versorger und einem Anschlussnehmer wird die (AVB WasserV) herangezogen.
So wie die Anlagen zu den allgemeinen Versorgungsbedingungen in Form des nachfolgenden Preisblattes Preisblatt Aktuell.