Zweckverband für Wasserversorgung Pfälzische Mittelrheingruppe
Zweckverband für WasserversorgungPfälzische Mittelrheingruppe

Bekanntmachung


1. Der Zweckverband für Wasserversorgung Pfälzische Mittelrheingruppe hat bei der SGD Süd den Antrag auf Erteilung der gehobenen Erlaubnis für die Brunnen TB1b (Fl.-Nr. 14688) in der Gemarkung Schifferstadt zur öffentlichen Trinkwasserversorgung gestellt.


2.     Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist für das o. g. Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt als zuständiger Oberer Wasserbehörde gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist.


3. Es wird darauf hingewiesen, dass
3.1 die dem Vorhaben zugrunde liegenden Unterlagen (Plan) bei dem
Zweckverband für Wasserversorgung
Pfälzische Mittelrheingruppe
Am Wasserturm 2
67105 Schifferstadt
in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis einschließlich 24. Juni 2024 zur Einsicht ausliegen;

3.2 die dem Vorhaben zugrunde liegenden Unterlagen (Plan) auch auf der Homepage der SGD Süd unter dem Link http://www.sgdsued.rlp.de (Menüpunkt „Service / Öffentlichkeitsbeteiligung / Bekanntmachungen“) abrufbar sind;

3.3 Einwendungen gegen das Vorhaben bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt
und bei dem
Zweckverband für Wasserversorgung
Pfälzische Mittelrheingruppe
Am Wasserturm 2
67105 Schifferstadt
bis spätestens zum 24. Juli 2024 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden können;

3.4 mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen, die nicht auf besonderem privat- rechtlichen Titel beruhen, ausgeschlossen werden;

3.5 bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem zu bestimmenden Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung 

unberücksichtigt bleiben können;
3.6 bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen
- die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
- die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann;

3.7 nachträgliche Auflagen wegen benachteiligender Wirkungen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen nicht voraussehen konnte. 

Bekanntgabe gemäß §§ 5 und 7 des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)


Verfahren zur Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für die Zutageförderung und Ableitung von Grundwasser aus dem Brunnen 1b in der Gemarkung Schifferstadt zur öffentlichen Trinkwasserversorgung


Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für die Zutageförderung und Ableitung von Grundwasser aus dem Brunnen 1b in der Gemarkung Schifferstadt zur öffentlichen Trinkwasserversorgung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.


Antragsteller für das Vorhaben ist der Zweckverband für Wasserversorgung Pfälzische Mittelrheingruppe, Am Wasserturm 2, 67105 Schifferstadt.


Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd,

Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz in Neustadt aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.


Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.


Die geprüften Antragsunterlagen (Erläuterungsbericht, Lagepläne, Ausbaupläne und Bohrprofile, usw.) sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt, Friedrich-Ebert-Straße 14 in 67433 Neustadt zugänglich.


Diese Bekanntgabe ist auch ins Internet eingestellt unter der Adresse:

https://sgdsued.rlp.de/de/service/oeffentlichkeitsbeteiliqunq-bekanntmachungen/

Bekanntmachung


1. Der Zweckverband für Wasserversorgung Pfälzische Mittelrheingruppe hat bei der SGD Süd den Antrag auf Erteilung der gehobenen Erlaubnis für die Brunnen TB3 (Fl.-Nr. 1052/31) in der Gemarkung Mutterstadt zur öffentlichen Trinkwasserversorgung gestellt.


2. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist für das o. g. Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt als zuständiger Oberer Wasserbehörde gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht erforderlich.
    Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist.


3.      Es wird darauf hingewiesen, dass
3.1 die dem Vorhaben zugrunde liegenden Unterlagen (Plan) bei den
Zweckverband für Wasserversorgung
Pfälzische Mittelrheingruppe
Am Wasserturm 2
67105 Schifferstadt

in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis einschließlich 24. Juni 2024 zur Einsicht ausliegen;

3.2 die dem Vorhaben zugrunde liegenden Unterlagen (Plan) auch auf der Homepage der SGD Süd unter dem Link http://www.sgdsued.rlp.de (Menüpunkt „Service / Öffentlich-keitsbeteiligung / Bekanntmachungen“) abrufbar sind;

3.3 Einwendungen gegen das Vorhaben bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt
und bei dem
Zweckverband für Wasserversorgung
Pfälzische Mittelrheingruppe
Am Wasserturm 2
67105 Schifferstadt
bis spätestens zum 24. Juli 2024 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden können;

3.4 mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen, die nicht auf besonderem privat-rechtlichen Titel beruhen, ausgeschlossen werden;

3.5 bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem zu bestimmenden Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können;

3.6 bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen
- die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
- die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann;

3.7 nachträgliche Auflagen wegen benachteiligender Wirkungen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen nicht voraussehen konnte.

Erweiterung Wasserwerk Mutterstadt

 

Aktuell finden Erweiterungsmaßnahmen im Wasserwerk Mutterstadt statt. Zur zukünftigen Sicherung der Trinkwasserversorgung werden hier zwei zusätzliche Aufbereitungsfilter und ein weiterer 3000 m³ großer Trinkwasserbehälter gebaut.

 

Der Zweckverband investiert hier mehr als 3 Millionen Euro um für die zukünftigen Herausforderungen der öffentlichen Trinkwasserversorgung bestens vorbereitet zu sein.

 

Die Versorgungssicherheit und Qualität mit Trinkwasser wird von den Maßnahmen nicht beeinträchtigt.

Video
Ausbau Oxidator KW 12_2024
20240318_121248.mp4
MP3-Audiodatei [50.5 MB]
Video
Ausbau Oxidator KW 12_2024
20240318_113133.mp4
MP3-Audiodatei [49.3 MB]

Bekanntgabe gemäß §§ 5 und 7 des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)


Verfahren zur Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für die Zutageförderung und Ableitung von Grundwasser aus dem Brunnen 3 in der Gemarkung Mutterstadt zur öffentlichen Trinkwasserversorgung


Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für die Zuta¬geförderung und Ableitung von Grundwasser aus dem Brunnen 3 in der Gemarkung Mutterstadt zur öffentlichen Trinkwasserversorgung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.


Antragsteller für das Vorhaben ist der Zweckverband für Wasserversorgung Pfälzi¬sche Mittelrheingruppe, Am Wasserturm 2, 67105 Schifferstadt.


Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd,

 

Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz in Neustadt aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.


Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.


Die geprüften Antragsunterlagen (Erläuterungsbericht, Lagepläne, Ausbaupläne und Bohr¬profile, usw.) sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt, Friedrich-Ebert-Straße 14 in 67433 Neustadt zugänglich.


Diese Bekanntgabe ist auch ins Internet eingestellt unter der Adresse:
https://sgdsued.rlp.de/de/service/oeffentlichkeitsbeteiligunq-bekanntmachunqen/

 

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Am Wasserturm 2
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