Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Sie über aktuelles Geschehen des Zweckverbandes informieren. Insbesondere über Baustellen, Versorgungsunterbrechungen und Stellenausschreibungen.
Bereits zum neunten Mal jährt sich der Tag der Daseinsvorsorge am 23. Juni 2025. In diesem Jahr richten wir den Fokus auf die Heldinnen und Helden der Daseinsvorsorge. Stadtwerke und kommunale Unternehmen stellen an diesem Aktionstag ihre Leistungen rund um die Daseinsvorsorge eine breiten Öffentlichkeit vor. Tag für Tag sind über 300.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einsatz und halten Deutschland am Laufen – sei es durch die Versorgung mit Strom, Gas und Wärme und Trinkwasser, die Entsorgung von Abwasser und Abfall und die Reinigung unserer Kommunen oder dem Ausbau von Glasfaser für schnelles Internet. Kommunale Unternehmen sind attraktive Arbeitgeber vor Ort!
Öffentliche Bekanntmachung
des Zweckverbandes für Wasserversorgung
Pfälzische Mittelrheingruppe Schifferstadt
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Wasserversorgung Pfälzische Mittelrheingruppe hat in ihrer Sitzung am 03. Dezember 2024 den Jahresabschluss 2023 festgestellt. Die Alltreu Revision & Treuhand GmbH hat den Jahresabschluss 2023 geprüft und uneingeschränkt bestätigt.
Ebenfalls hat die Verbandsversammlung in der Sitzung vom 03. Dezember 2024 die Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan 2025 und Wirtschaftsplan 2025 beschlossen.
Die vorgenannten Unterlagen liegen vom 12.05.2025 bis 20.05.2025 während der Kernarbeitszeit montags bis donnerstags von 8.30 bis 11.45 Uhr und von 13.15 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr im Foyer des Verwaltungsgebäudes in Schifferstadt, Am Wasserturm 2, und auf unserer Homepage www.wasserweb.de unter Aktuelles öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Schifferstadt, 08.05.2025
gez. Christ
gez. Engler
Bürgermeister Peter Christ Dipl.-Ing. Wolfgang Engler
Verbandsvorsteher Werkdirektor
Die Wasserversorgung sagt Danke!
Am 21.09.2024 veranstaltete der Zweckverband für Wasserversorgung einen Tag der offenen Tür im Wasserwerk Waldsee.
Bei bestem Wetter konnten die über 300 Besucher/-innen die Aufbereitung von Trinkwasser bestaunen.
Darüber hinaus war viel im Außenbereich geboten. Kinder konnten spielerisch den Weg des Wassers verfolgen und ihr Geschick an dem an einen Hausanschluss ähnelnden "heißen Draht" unter Beweis stellen.
Es gab viele Informationen rund um das Trinkwasser, dem Leitungsnetz und der Arbeit des Zweckverbandes.
Wir bedanken uns für gute Gespräche, die Nutzung der Angebote und das durchweg positive Feedback von Euch.
Stefan Wieandt (Wassermeister)
Bekanntmachung
1. Der Zweckverband für Wasserversorgung Pfälzische Mittelrheingruppe hat bei der SGD Süd den Antrag auf Erteilung der gehobenen Erlaubnis für die Brunnen TB1b (Fl.-Nr. 14688) in der Gemarkung
Schifferstadt zur öffentlichen Trinkwasserversorgung gestellt.
2. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist für das o. g. Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft,
Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt als zuständiger Oberer Wasserbehörde gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass
3.1 die dem Vorhaben zugrunde liegenden Unterlagen (Plan) bei dem
Zweckverband für Wasserversorgung
Pfälzische Mittelrheingruppe
Am Wasserturm 2
67105 Schifferstadt
in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis einschließlich 24. Juni 2024 zur Einsicht ausliegen;
3.2 die dem Vorhaben zugrunde liegenden Unterlagen (Plan) auch auf der Homepage der SGD Süd unter dem Link http://www.sgdsued.rlp.de (Menüpunkt „Service / Öffentlichkeitsbeteiligung / Bekanntmachungen“) abrufbar sind;
3.3 Einwendungen gegen das Vorhaben bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt
und bei dem
Zweckverband für Wasserversorgung
Pfälzische Mittelrheingruppe
Am Wasserturm 2
67105 Schifferstadt
bis spätestens zum 24. Juli 2024 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden können;
3.4 mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen, die nicht auf besonderem privat- rechtlichen Titel beruhen, ausgeschlossen werden;
3.5 bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem zu bestimmenden Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung
unberücksichtigt bleiben können;
3.6 bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen
- die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
- die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann;
3.7 nachträgliche Auflagen wegen benachteiligender Wirkungen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen nicht voraussehen konnte.
Bekanntgabe gemäß §§ 5 und 7 des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Verfahren zur Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für die Zutageförderung und Ableitung von Grundwasser aus dem Brunnen 1b in der Gemarkung Schifferstadt zur öffentlichen Trinkwasserversorgung
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens zur
Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für die Zutageförderung und Ableitung von Grundwasser aus dem Brunnen 1b in der Gemarkung Schifferstadt zur öffentlichen Trinkwasserversorgung eine
Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.
Antragsteller für das Vorhaben ist der Zweckverband für Wasserversorgung Pfälzische Mittelrheingruppe, Am Wasserturm 2, 67105 Schifferstadt.
Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und
Genehmigungsdirektion Süd,
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz in Neustadt aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Die geprüften Antragsunterlagen (Erläuterungsbericht, Lagepläne, Ausbaupläne und Bohrprofile, usw.) sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu
Umweltinformationen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt, Friedrich-Ebert-Straße 14 in 67433 Neustadt
zugänglich.
Diese Bekanntgabe ist auch ins Internet eingestellt unter der Adresse:
https://sgdsued.rlp.de/de/service/oeffentlichkeitsbeteiliqunq-bekanntmachungen/
Bekanntmachung
1. Der Zweckverband für Wasserversorgung Pfälzische Mittelrheingruppe hat bei der SGD Süd den Antrag auf Erteilung der gehobenen Erlaubnis für die Brunnen TB3 (Fl.-Nr. 1052/31) in der Gemarkung
Mutterstadt zur öffentlichen Trinkwasserversorgung gestellt.
2. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist für das o. g. Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und
Bodenschutz Neustadt als zuständiger Oberer Wasserbehörde gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass
3.1 die dem Vorhaben zugrunde liegenden Unterlagen (Plan) bei den
Zweckverband für Wasserversorgung
Pfälzische Mittelrheingruppe
Am Wasserturm 2
67105 Schifferstadt
in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis einschließlich 24. Juni 2024 zur Einsicht ausliegen;
3.2 die dem Vorhaben zugrunde liegenden Unterlagen (Plan) auch auf der Homepage der SGD Süd unter dem Link http://www.sgdsued.rlp.de (Menüpunkt „Service / Öffentlich-keitsbeteiligung / Bekanntmachungen“) abrufbar sind;
3.3 Einwendungen gegen das Vorhaben bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt
und bei dem
Zweckverband für Wasserversorgung
Pfälzische Mittelrheingruppe
Am Wasserturm 2
67105 Schifferstadt
bis spätestens zum 24. Juli 2024 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden können;
3.4 mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen, die nicht auf besonderem privat-rechtlichen Titel beruhen, ausgeschlossen werden;
3.5 bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem zu bestimmenden Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können;
3.6 bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen
- die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
- die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann;
3.7 nachträgliche Auflagen wegen benachteiligender Wirkungen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen nicht voraussehen konnte.
Bekanntgabe gemäß §§ 5 und 7 des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Verfahren zur Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für die Zutageförderung und Ableitung von Grundwasser aus dem Brunnen 3 in der Gemarkung Mutterstadt zur öffentlichen Trinkwasserversorgung
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens zur
Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für die Zuta¬geförderung und Ableitung von Grundwasser aus dem Brunnen 3 in der Gemarkung Mutterstadt zur öffentlichen Trinkwasserversorgung eine
Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.
Antragsteller für das Vorhaben ist der Zweckverband für Wasserversorgung Pfälzi¬sche Mittelrheingruppe, Am Wasserturm 2, 67105 Schifferstadt.
Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und
Genehmigungsdirektion Süd,
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz in Neustadt aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Die geprüften Antragsunterlagen (Erläuterungsbericht, Lagepläne, Ausbaupläne und Bohr¬profile, usw.) sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu
Umweltinformationen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt, Friedrich-Ebert-Straße 14 in 67433 Neustadt
zugänglich.
Diese Bekanntgabe ist auch ins Internet eingestellt unter der Adresse:
https://sgdsued.rlp.de/de/service/oeffentlichkeitsbeteiligunq-bekanntmachunqen/
Erweiterung Wasserwerk Mutterstadt
Aktuell finden Erweiterungsmaßnahmen im Wasserwerk Mutterstadt statt. Zur zukünftigen Sicherung der Trinkwasserversorgung werden hier zwei zusätzliche Aufbereitungsfilter und ein weiterer 3000 m³ großer Trinkwasserbehälter gebaut.
Der Zweckverband investiert hier mehr als 3 Millionen Euro um für die zukünftigen Herausforderungen der öffentlichen Trinkwasserversorgung bestens vorbereitet zu sein.
Die Versorgungssicherheit und Qualität mit Trinkwasser wird von den Maßnahmen nicht beeinträchtigt.
Öffentliche Bekanntmachung
des Zweckverbandes für Wasserversorgung
Pfälzische Mittelrheingruppe Schifferstadt
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Wasserversorgung Pfälzische Mittelrheingruppe hat in ihrer Sitzung am 07. Dezember 2023 den Jahresabschluss 2022 festgestellt. Die Alltreu Revision & Treuhand GmbH hat den Jahresabschluss 2022 geprüft und uneingeschränkt bestätigt.
Ebenfalls hat die Verbandsversammlung in der Sitzung vom 07. Dezember 2023
die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan 2024 und Wirtschaftsplan 2024 beschlossen.
Die vorgenannten Unterlagen liegen vom 26.02.2024 bis 05.03.2024 während der Kernarbeitszeit montags bis donnerstags von 8.30 bis 11.45 Uhr und von 13.15 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12
Uhr im Foyer des Verwaltungsgebäudes in Schifferstadt, Am Wasserturm 2, und auf unserer Homepage www.wasserweb.de unter Aktuelles öffentlich zur
Einsichtnahme aus.
Schifferstadt, 22.02.2024
gez. Christ
gez. Engler
Bürgermeister Peter Christ Dipl.-Ing. Wolfgang Engler
Verbandsvorsteher Werkdirektor